Arbeitssicherheitsrecht
Das Arbeitssicherheitsrecht wird gern technisches Arbeitsrecht genannt. Hier geht es um die Erfüllung aller Pflichten des Arbeitgebers, die sich aus öffentlich-rechtlichen Normen ergeben.
Aktuelle Mandate
- Betreuung mittelständisches Unternehmen in der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsvereinbarungen
- Beratung für die Umsetzung der DGUV V2 und Fragen zum Bereich der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)